Seit Jahrzehnten betreuen wir unsere Mandanten auch in privaten und familiären Bereichen, ein wichtiger Bestandteil dieser Beratungstätigkeit ist das Erbrecht mit all seinen Facetten. Von der Planung der Vermögensnachfolge, Beratung bezüglich Vollmachten und Pflichtteilsrechten bis hin zu komplexen Erbauseinandersetzungen bietet dieses Rechtsgebiet eine große Palette an Aufgaben und Herausforderungen, bei denen wir Sie unterstützen.
Eine gründliche und gut geplante Vermögensnachfolge, durch wohl überlegtes Testament, Pflichtteilsverzichte, Erbvertrag, lebzeitige Vermögensverschiebungen und Kombinationen der Gestaltungsmöglichkeiten ist der sicherste Weg, Ihren Wunsch der Vermögensnachfolge umzusetzen.
Auch Vorsorgevollmachten, Generalvollmachten und Patientenverfügungen erarbeiten wir gerne mit Ihnen gemeinsam nach Ihren Vorstellungen.
Nach einer Erbschaft stehen wir Ihnen in Fragen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und in Erbscheinsverfahren zur Seite.
Zur Durchführung Ihrer Vermögensnachfolge beraten wir Sie gerne persönlich über die Vorteile einer Testamentsvollstreckung für den Erblasser, aber auch für den Erben und ob in Ihrem Fall eine solche sinnvoll ist.
Bei der Testamentsvollstreckung setzt der Testamentsvollstrecker den beispielsweise in einem Testament festgehaltenen letzten Willen der Erblasser um. Im Rahmen der verantwortungsvollen Aufgabe als Testamentsvollstrecker verwaltet dieser den Nachlass bis zur Auseinandersetzung, die er organisiert und für die Erben durchführt. Eine Testamentsvollstreckung bietet sich zur Entlastung der Erben im Rahmen einer Erbengemeinschaft und in solchen Fällen an, in denen die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln und/oder den Nachlass zu verwalten.
Fachlich sind gute Kenntnisse im Steuerrecht und im Rahmen einer Unternehmensnachfolge zudem noch unternehmerisches Denken und Know-How im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht gefragt. Mit unseren Rechtsanwälten und unserem Steuerberater mit langjähriger Erfahrung in der rechtlichen Betreuung erfolgreicher Unternehmen weist die Kanzlei alle erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf, um Sie bestmöglich zu beraten. Bereits seit dem Jahr 2013 ist beispielsweise Dr. Bechtold als Testamentsvollstrecker (AGT) zertifiziert.