Arbeitsrecht

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Arbeitsrechtliche Thematiken sind sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von großer wirtschaftlicher und persönlicher Bedeutung. Dem stellen wir uns mit fachlicher Kompetenz, langjähriger Erfahrung und Verhandlungsgeschick – ganz gleich um welchen arbeitsrechtlichen Sachverhalt es sich handelt.

Ein besonderes Anliegen ist uns auf Arbeitgeberseite die Vermeidung von Auseinandersetzungen durch vorausschauende Vertragsgestaltung sowie die kreative, praxistaugliche Lösung auftretender rechtlicher Fragestellungen.

Neben der ganzen Bandbreite des von Beginn und während des Laufs eines Arbeitsverhältnisses auftretenden Themen wird das Arbeitsrecht auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Gesellschafts- und Steuerrecht relevant. In Zusammenarbeit mit den spezialisierten Kollegen und Steuerberatern begleiten wir z.B. Unternehmensumstrukturierungen.

Unsere Aufgabe ist es, in das Dickicht der vielfältigen arbeitsrechtlichen Regelungen für Sie verständliche Struktur zu bringen. Nicht zuletzt ist in vielen Fallgestaltungen auch dem europäischen Gesetzgeber Beachtung zu schenken.

Ein ganzheitlicher Beratungsansatz ist nach unserer Maxime in jedem Fall unerlässlich für die erfolgreiche Bearbeitung Ihres Mandats. Die optimale Lösung kann in einem Fall in der konsequenten gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen vor den Arbeitsgerichten bestehen, in anderen Fällen wiederum in der Erarbeitung und Verhandlung außergerichtlicher Lösungen.

Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht betreuen, kennen wir die Denk- und Handlungsweise beider Seiten und setzen dies engagiert und durchsetzungsstark zu Ihrem Vorteil ein.